Eigentümer wechsel
FRAGE: Ich möchte meine Eigentumswohnung verkaufen. Welche Informationen benötigt die Hausverwaltung?
ANTWORT: Die Hausverwaltung muss informiert werden, dass der Notartermin zum Vekauf der Wohnung stattgefunden hat und wer der Käufer (Name, Adresse, ...) der Wohnung ist. Mit dem Notartermin ist der Käufer aber noch nicht zahlungspflichtiger Eigentümer gegenüber der Hausverwaltung. Im notariellen Kaufvertrag befindet sich ein Absatz bzw. Paragraph “Lasten- / Nutzenübergang”. Hier wird in der Regel festgelegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, dass der Käufer die Wohnung erst nutzen darf und auch für die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen verantwortlich ist, wenn der Verkäufer die Kaufpreiszahlung erhalten hat. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, dass die Hausverwaltung umgehend informiert wird, wenn das Geld beim Verkäufer eingegangen ist.
FRAGE: Wie erfolgt die Nebenkostenabrechnung wenn ich meine Wohnung verkauft habe?
ANTWORT: Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der nächsten Nebenkosten-Jahresabrechnung, da erst am Ende eines Wirtschaftsjahres alle angefallenen Kosten, incl. der Verbrauchsabrechnungen der Energieversorger, vorliegen und entsprechend der Nutzungszeiträume auf die Wohnungseigentümer umgelegt werden können.
FRAGE] ANTWORT] Ergänzungen sind noch in Vorbereitung !
[[FRAGE] [ANTWORT]
[[FRAGE] [ANTWORT]
[FRAGE] [ANTWORT]
|